Ein Brandschaden in Haus oder Wohnung ist eine Ausnahmesituation. Wichtig ist, sich nicht selbst zu gefährden, den Schaden früh zu melden und nichts zu entsorgen, bevor er dokumentiert ist. Danach entscheidet eine fachgerechte Brandschadensanierung darüber, ob Gebäude und Einrichtung dauerhaft wieder nutzbar werden.
Bei einem akuten Brand: Verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Dieser Beitrag beschreibt die Schritte nach dem Löschen und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Brandschaden – was tun in den ersten Stunden?
Sobald das Feuer gelöscht ist, geht es um Sicherheit, Meldung und Dokumentation. Die folgenden Schritte gelten für Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
- 1
Gebäude erst nach Freigabe betreten
Nach dem Löschen entscheidet die Feuerwehr, ob Räume wieder betreten werden dürfen. Decken, Böden und Treppen können geschwächt sein, Glutnester wieder aufflammen und Brandgase sich in Räumen halten.
- 2
Strom, Gas und Wasser prüfen lassen
Durch Hitze und Löschwasser beschädigte Leitungen sind ein eigenes Risiko. Schalten Sie betroffene Bereiche nur ab, wenn das gefahrlos möglich ist, und lassen Sie die Anlagen vor der Wiederinbetriebnahme von Fachleuten prüfen.
- 3
Versicherer und Vermieter informieren
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Mieter informieren außerdem Vermieter oder Hausverwaltung. Die weiteren Schritte sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden.
- 4
Schaden dokumentieren
Fotografieren und filmen Sie Räume, Brandspuren und beschädigte Gegenstände, bevor aufgeräumt oder entsorgt wird. Beschädigte Sachen sollten bis zur Klärung mit dem Versicherer nicht weggeworfen werden.
- 5
Weitere Schäden begrenzen
Soweit gefahrlos möglich, sollten offene Fenster oder Dachflächen gesichert und unbeschädigte Gegenstände aus verrußten Bereichen gebracht werden. Stark verschmutzte Bereiche sollten Sie dagegen nicht selbst reinigen.
Warum Ruß und Brandrückstände nicht unterschätzt werden sollten
Rauch verteilt sich im ganzen Gebäude. Deshalb sind nach einem Brand häufig auch Flure, Nachbarräume oder andere Etagen betroffen. Die Belastung hängt stark davon ab, was gebrannt hat.
Ruß und Brandkondensate
Bei einem Brand entstehen je nach Brandgut unterschiedliche Stoffe, die sich an Ruß und Kondensate binden. Dazu können polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gehören, von denen einige als krebserzeugend gelten.
Chloridhaltige Rückstände
Verbrennt PVC – etwa aus Kabelisolierungen, Bodenbelägen oder Fensterprofilen – entstehen Chlorwasserstoff und chloridhaltige Beläge. Sie können Metalle wie Installationen, Heizungsrohre, Bewehrung oder Geräte korrodieren lassen.
Löschwasser
Löschwasser durchfeuchtet Estrich, Dämmung und Mauerwerk. Ohne Trocknung drohen Folgeschäden bis hin zu Schimmel. Wie bei einem Wasserschaden muss die Feuchtigkeit gemessen und gezielt entfernt werden.
Schadstoffe aus Baustoffen
In älteren Gebäuden können durch Brand und Löscharbeiten auch Schadstoffe aus Baustoffen freigelegt werden, zum Beispiel Asbest oder künstliche Mineralfasern. Das muss vor dem Rückbau geklärt werden.
Für die Sanierung von Brandschäden gibt es anerkannte Regeln: Die Richtlinien VdS 2357 unterscheiden Gefahrenbereiche nach Brandgut, Brandbild und Kontamination. Daraus ergeben sich die notwendigen Schutz- und Reinigungsmaßnahmen. Arbeiten in stark belasteten Bereichen gehören deshalb in fachkundige Hände.
Welche Versicherung zahlt bei einem Brandschaden?
Wie beim Wasserschaden hängt die Zuständigkeit davon ab, was beschädigt wurde und wer den Brand verursacht hat:
- Wohngebäudeversicherung: Gebäude und fest eingebaute Bestandteile, typischerweise einschließlich Schäden durch Ruß und Löschwasser
- Hausratversicherung: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände
- Haftpflichtversicherung: kann relevant werden, wenn ein Dritter den Brand verursacht und fremdes Eigentum beschädigt hat
Viele Verträge enthalten zusätzlich Leistungen für Aufräumkosten oder eine vorübergehende Unterbringung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Umfang und Grenzen regelt der jeweilige Vertrag. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung je nach Vertrag kürzen, bei Vorsatz besteht kein Schutz.
Stimmen Sie umfangreichere Sanierungsarbeiten vorab mit dem Versicherer ab. Welche Unterlagen bei der Regulierung helfen, zeigt unser Ratgeber Wasserschaden und Versicherung – die Hinweise zur Dokumentation gelten für Brandschäden entsprechend.
So läuft eine Brandschadensanierung ab
Jeder Brandschaden ist anders. Reihenfolge und Umfang der Maßnahmen richten sich nach Brandgut, Belastung und betroffenen Bauteilen. Typische Arbeitsschritte sind:
Ist Löschwasser in Estrich oder Dämmung gelangt, beginnt der Wiederaufbau erst nach bestätigtem Trocknungserfolg. Wie eine technische Trocknung geplant und kontrolliert wird und wie lange sie dauern kann, erklärt unser Beitrag zur Trocknungsdauer.
Oberflächlich sauber heißt nicht saniert: Brandrückstände in Fugen, Hohlräumen und Installationen sind oft die Ursache für bleibenden Geruch und spätere Korrosionsschäden.
Wie SKZ Rheinland Sie nach einem Brand unterstützt
SKZ Rheinland begutachtet den Schaden, übernimmt Absicherung, Abstützung und Abschottung, räumt Brandschutt und Löschwasser, sichtet das Inventar und koordiniert Reinigung, Trocknung und Wiederaufbau aller Gewerke – vom Trockenbau bis zu Maler- und Fliesenarbeiten.
Wir dokumentieren die ausgeführten Arbeiten und stimmen uns mit Versicherern und Sachverständigen ab. Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft allein der zuständige Versicherer.
Häufige Fragen zum Brandschaden
Was sollte ich nach einem Brand als Erstes tun?
Betreten Sie das Gebäude erst, wenn die Feuerwehr es freigegeben hat. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer, dokumentieren Sie ihn mit Fotos und stimmen Sie weitere Schritte ab. Stark verrußte Bereiche sollten Sie nicht selbst reinigen.
Ist Ruß nach einem Brand gesundheitsschädlich?
Brandrückstände können je nach verbranntem Material Schadstoffe wie PAK oder chloridhaltige Beläge enthalten. Hautkontakt und das Aufwirbeln von Ruß sollten vermieden werden. Welche Schutzmaßnahmen nötig sind, richtet sich nach einer fachkundigen Einschätzung des Schadens.
Welche Versicherung zahlt bei einem Brandschaden?
Schäden am Gebäude und fest eingebauten Bestandteilen betreffen typischerweise die Wohngebäudeversicherung, Möbel und Einrichtung die Hausratversicherung. Hat ein Dritter den Brand verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung relevant sein. Maßgeblich sind immer die konkreten Vertragsbedingungen.
Übernimmt die Versicherung Hotelkosten nach einem Brand?
Viele Wohngebäude- und Hausratverträge sehen Leistungen für eine vorübergehende Unterbringung vor, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Dauer und Höhe sind je nach Vertrag unterschiedlich begrenzt.
Wie lange dauert eine Brandschadensanierung?
Das hängt vom Ausmaß des Schadens, der Belastung durch Brandrückstände, der notwendigen Trocknung und dem Umfang des Wiederaufbaus ab. Eine umfangreiche Brandschadensanierung dauert meist mehrere Wochen, eine pauschale Angabe ist nicht seriös.
Kann ich einen kleinen Brandschaden selbst beseitigen?
Sehr kleine, eng begrenzte Verschmutzungen lassen sich unter Umständen selbst reinigen. Sobald größere Flächen verrußt sind, Kunststoffe verbrannt wurden oder Löschwasser in Bauteile gelangt ist, sollte ein Fachbetrieb den Schaden bewerten.
Quellen und weiterführende Hinweise
Fachliche Grundlagen bieten die VdS 2357 – Richtlinien zur Brandschadensanierung, der Baustein C 318 Brandschadensanierung der BG BAU sowie die Informationen des Gesamtverbands der Versicherer zum Wohnungsbrand.

