Altersgerechte Sanierung durch SKZ Rheinland in Düsseldorf
Leistung vor Ort

Wohnung altersgerecht umbauen in Düsseldorf – für Eigentümer, Mieter und Vermieter

Ein barrierefreies Bad, stufenlose Zugänge und Türen, durch die ein Rollator passt: SKZ Rheinland plant und koordiniert altersgerechte Umbauten in Düsseldorf für selbstnutzende Eigentümer ebenso wie für Vermieter und Verwaltungen, die Wohnungen für ältere Mieter herrichten.

Unverbindlich anfragen

Drei Ausgangslagen in Düsseldorf

Selbstnutzende Eigentümer im Altbau

In Pempelfort, Flingern, Bilk oder Oberkassel haben Wohnungen oft hohe Räume, ein Hochparterre oder liegen im zweiten Stock eines Hauses ohne Aufzug. Ein Aufzug im Treppenhaus lässt sich nicht in jedem Gebäude einbauen; häufig ist ein Treppenlift oder der Umzug in eine Erdgeschosswohnung die einfachere Lösung. Drinnen lassen sich Bad, Türen und Böden gut anpassen.

Mieter: Zustimmung und Rückbau

Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu Umbauten verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 554 BGB); der Vermieter darf sie nicht ohne Weiteres verweigern. Was bei Auszug zurückgebaut werden muss und wer die Kosten trägt, sollte vorher schriftlich geregelt sein.

Vermieter und Verwaltungen: Wohnungen für ältere Mieter

Beim Mieterwechsel lässt sich eine Wohnung mit vertretbarem Mehraufwand barrierearm herrichten: bodengleiche Dusche statt Wanne, breitere Türen, stufenloser Zugang. Für vermietete Objekte bietet die NRW.BANK im Rahmen der Wohnraumförderung eigene Modernisierungsprogramme; welche Bedingungen für Ihr Objekt gelten, prüfen wir vor der Antragstellung.

Alle Maßnahmen und Förderwege im Überblick zeigt die Seite Altersgerechte Sanierung.

Förderung & Energie

Wohnberatung und Förderung durch die Stadt Düsseldorf

Das Amt für Wohnungswesen der Landeshauptstadt bietet eine Wohnberatung: Ein Architekt der Wohnberatung kommt kostenlos und unverbindlich zu Ihnen nach Hause und berät zu möglichen Umbaumaßnahmen. Die Stadt kann Wohnraumanpassungen bezuschussen. Voraussetzung sind unter anderem ein Alter ab 60 Jahren, ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad sowie die Einhaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen; die aktuellen Grenzen nennt die Wohnberatung.

Nach dem Verfahren der Stadt läuft es so: Besichtigung durch die Wohnberatung, Kostenvoranschläge einholen, Antrag mit Einkommensnachweis stellen, den Zuwendungsbescheid abwarten und erst dann ausführen lassen. Nach Rechnungsstellung und Prüfung der Arbeiten erfolgt die Auszahlung. Die dafür nötigen Kostenvoranschläge erstellen wir Ihnen.

Daneben können die Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad), der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ (bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit) und die Eigentumsförderung Modernisierung der NRW.BANK in Betracht kommen. Der KfW-Zuschuss 455-B ist Stand September 2026 für 2026 ausgeschöpft. Für dieselbe Maßnahme lässt sich in der Regel nur ein Topf nutzen.

Wohnberatung und Förderung durch die Stadt Düsseldorf

Einsatzgebiet Düsseldorf: Termine, Zugang und Bauabschnitte

Düsseldorf ist ein Einsatzgebiet und keine Niederlassung der SKZ Rheinland; geplant wird vom Sitz in Köln-Porz aus. Für die Planung brauchen wir Baujahr, Grundriss, Fotos von Eingang, Bad und Treppenhaus und bei Mehrfamilienhäusern die Kontaktdaten der Verwaltung. In bewohnten Wohnungen legen wir Bauabschnitte fest, damit Bad und Küche nicht lange ausfallen; bei leerstehenden Einheiten kann der Umbau im Zeitfenster des Mieterwechsels laufen.

Kosten eines altersgerechten Umbaus

Als grobe Orientierung nennen aktuelle Marktübersichten für eine bodengleiche Dusche etwa 3.000 bis 8.000 Euro, für eine Türverbreiterung etwa 800 bis 2.500 Euro je Tür und für einen Treppenlift mit gerader Führung etwa 2.500 bis 6.000 Euro. Einzelne Bausteine lassen sich nicht einfach addieren, weil Rückbau, Untergrund und Abdichtung mitzuplanen sind. Für Ihre Wohnung kalkulieren wir nach der Besichtigung.

Kosten eines altersgerechten Umbaus
So gehen wir vor

Ablauf für Eigentümer und Verwaltungen

  1. Objektdaten und Wünsche übermitteln; bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters einholen
  2. Termin am Objekt mit Aufmaß von Zugängen, Bad, Türen und Böden
  3. Konzept mit Kostenvoranschlägen für Förderanträge und Wohnberatung
  4. Ausführung in Bauabschnitten, bei Bedarf im Zeitfenster eines Mieterwechsels
  5. Abnahme, Einweisung und Unterlagen für die Verwendungsnachweise
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum altersgerechten Umbau in Düsseldorf

Übernimmt die Stadt Düsseldorf Umbaukosten?

Die Stadt kann Wohnraumanpassungen bezuschussen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wohnberatung des Amts für Wohnungswesen prüft das kostenlos bei einem Termin in Ihrer Wohnung. Beginnen Sie erst, wenn der Bescheid vorliegt.

Kann ein Vermieter den Umbau verweigern?

Bei Umbauten zur Barrierereduzierung haben Mieter einen Anspruch auf Zustimmung (§ 554 BGB). Ausnahmen sind möglich, wenn dem Vermieter der Umbau nach Abwägung aller Interessen nicht zumutbar ist. Für die rechtliche Prüfung im Einzelfall sind Fachleute für Mietrecht zuständig.

Wie lange dauert ein altersgerechter Umbau?

Ein barrierearmes Bad ist in etwa zwei Wochen Bauzeit realistisch; umfangreichere Umbauten mit Türen, Böden und Elektro dauern je nach Umfang mehrere Wochen. Wir nennen den Zeitrahmen nach der Aufnahme am Objekt.

Kann ich Umbau und Modernisierung der Wohnung verbinden?

Ja. Wenn Böden, Wände oder Bad ohnehin erneuert werden, lässt sich Barrierefreiheit mit geringem Mehraufwand einplanen. Für ein neues Bad siehe Badsanierung in Düsseldorf.

Wissen aus der Praxis

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