Altersgerechte Sanierung durch SKZ Rheinland

Altersgerecht sanieren: barrierefrei umbauen und lange selbstständig wohnen

Stufen, enge Türen, eine hohe Badewanne: Was heute kaum stört, wird mit den Jahren zur Hürde. SKZ Rheinland plant und koordiniert die altersgerechte Sanierung von Haus und Wohnung in Köln, Bonn und Düsseldorf – vom barrierefreien Bad bis zum stufenlosen Zugang, mit Beratung zu Pflegekasse, KfW und Landesförderung.

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Was altersgerecht sanieren bedeutet

Altersgerecht sanieren heißt, Wohnung oder Haus so anzupassen, dass der Alltag möglichst lange selbstständig funktioniert, auch mit Rollator oder Rollstuhl. Die Begriffe überschneiden sich: Barrierearm reduziert Hürden dort, wo es baulich möglich ist. Barrierefrei orientiert sich an der DIN 18040-2 für Wohnungen; der Zusatz „R“ steht dort für die Nutzung mit Rollstuhl und verlangt größere Bewegungsflächen.

Ein Umbau lohnt sich nicht nur bei akutem Bedarf. Wer Bad, Türen und Böden ohnehin erneuert, kann Barrierefreiheit mit geringem Mehraufwand einplanen und erspart sich spätere Eingriffe in fertige Räume.

Unser Leistungsumfang

Maßnahmen im Überblick

Bad und WC

Bodengleiche Dusche, ausreichende Bewegungsflächen, rutschhemmende Beläge, Haltegriffe, höhenangepasste WCs und unterfahrbare Waschtische. Das Bad ist meist der wichtigste und aufwendigste Baustein; Einzelheiten stehen unter Badsanierung.

Zugänge und Türen

Rampen oder Hebeplattformen am Hauseingang, verbreiterte Türen und abgebaute Schwellen. Nach DIN 18040-2 gelten für Innentüren mindestens 80 Zentimeter lichte Breite, bei Rollstuhlnutzung 90 Zentimeter; Bewegungsflächen messen mindestens 120 mal 120, bei Rollstuhlnutzung 150 mal 150 Zentimeter.

Böden und Übergänge

Stufenlose, rutschhemmende Beläge und ausgeglichene Höhenunterschiede zwischen den Räumen. Untergrund und Aufbau planen wir mit den Bodenarbeiten und den Estricharbeiten.

Treppen und Höhenunterschiede

Beidseitige Handläufe, markierte Stufenkanten und bessere Beleuchtung erhöhen die Sicherheit. Treppenlifte und Aufzüge liefern spezialisierte Hersteller; wir planen die baulichen Vorarbeiten wie verstärkte Wände, Öffnungen und den Stromanschluss.

Elektro, Licht und Assistenzsysteme

Schalter und Steckdosen in griffgünstiger Höhe, Bewegungsmelder, blendfreies Licht, Türsprechanlage und die Vorbereitung für Hausnotruf oder Smart-Home-Lösungen gehören zur Elektroinstallation.

Förderung & Energie

Fördermöglichkeiten für den altersgerechten Umbau

Für den altersgerechten Umbau gibt es kein einzelnes Programm, sondern mehrere Wege, die sich nach Ihrer Situation unterscheiden. Stand September 2026 gilt:

  • Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI); leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
  • Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad; der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über die Hausbank zu stellen.
  • Der KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) kann Stand September 2026 nicht beantragt werden, weil die Bundesmittel für 2026 aufgebraucht sind; ob es 2027 wieder Mittel gibt, ist offen.
  • Über die NRW.BANK gibt es im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes die Eigentumsförderung Modernisierung: ein Darlehen bis 220.000 Euro mit Tilgungsnachlass für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, das auch barrierefreie Umbauten umfasst. Der Antrag läuft über die Bewilligungsbehörde der Stadt oder des Kreises und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Arbeitskosten lassen sich als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend machen (20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr), soweit sie nicht bereits über Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite gefördert werden.

Für dieselbe Maßnahme lässt sich in der Regel nur ein Fördertopf nutzen. Wir stellen deshalb vor der Planung zusammen, welche Kombination für Ihre Situation am meisten bringt, und stimmen Kostenvoranschläge und Terminplan auf die Antragsfristen ab. Beauftragen Sie keine Arbeiten, bevor Antrag oder Zusage vorliegen. Eine Zusage erteilen ausschließlich die jeweiligen Stellen. Kostenlose Beratung bieten außerdem die kommunalen Wohnberatungen in Köln, Bonn und Düsseldorf sowie im Rhein-Sieg-Kreis.

Kostenrahmen für einen altersgerechten Umbau

Externe Marktübersichten nennen Stand September 2026 für eine bodengleiche Dusche etwa 3.000 bis 7.000 Euro, im Altbau etwa 3.500 bis 8.000 Euro, für eine Türverbreiterung etwa 800 bis 2.500 Euro je Tür und für einen Treppenlift etwa 2.500 bis 6.000 Euro bei gerader und etwa 6.000 bis 12.000 Euro bei kurviger Treppe. Ein komplettes Bad wird mit etwa 1.200 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter angesetzt; Einzelheiten stehen im Ratgeber Badsanierung Kosten. Die Werte sind eine Marktübersicht und kein Preisangebot der SKZ.

So gehen wir vor

So läuft eine altersgerechte Sanierung ab

  1. Bedarf klären: Wer wohnt im Haushalt, welche Einschränkungen bestehen oder sind absehbar? Auf Wunsch beziehen wir die kommunale Wohnberatung ein.
  2. Bestandsaufnahme vor Ort: Wir messen Zugänge, Türen, Bad, Böden und Treppen aus und prüfen Wände, Leitungen und Aufbauhöhen.
  3. Planung und Kostenübersicht: Umfang, Reihenfolge und Bauabschnitte werden festgelegt.
  4. Förderung klären: Anträge und Kostenvoranschläge werden vor Beginn der Arbeiten gestellt.
  5. Ausführung in Bauabschnitten: Bad und Küche fallen so kurz wie möglich aus.
  6. Übergabe: Abnahme, Einweisung und Nachweise für die Förderstellen.

Mieter, Eigentümer und Vermieter: Was vorab zu klären ist

In Mehrfamilienhäusern betreffen Umbauten oft Fassade, Treppenhaus oder Gemeinschaftseigentum. Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu Umbauten verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 554 BGB); Wohnungseigentümer können angemessene bauliche Veränderungen für Barrierefreiheit verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG). Kosten, Rückbau und Sicherheiten sollten vorab schriftlich geklärt werden. Eine rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Altersgerecht sanieren in Köln, Bonn und Düsseldorf

Unser Sitz ist Köln-Porz; Bonn und Düsseldorf sind Einsatzgebiete, die wir von dort aus planen. Die Regionalseiten nennen Beratungsstellen und Fördermöglichkeiten vor Ort: altersgerecht sanieren in Köln, barrierefreier Umbau in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis und Wohnung altersgerecht umbauen in Düsseldorf.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur altersgerechten Sanierung

Was ist der Unterschied zwischen altersgerecht, barrierearm und barrierefrei?

Altersgerecht beschreibt das Ziel, lange selbstständig zu wohnen. Barrierearm bedeutet, dass Hürden reduziert werden, wo es baulich möglich ist. Barrierefrei orientiert sich an den Anforderungen der DIN 18040-2; mit dem Zusatz „R“ ist die Nutzung mit Rollstuhl gemeint.

Wer bezahlt den altersgerechten Umbau?

In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten. Zuschüsse und Kredite können sie senken: die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad, der KfW-Kredit 159 und Landesdarlehen der NRW.BANK. Der KfW-Zuschuss 455-B ist für 2026 ausgeschöpft.

Darf ich mit dem Umbau beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist?

In der Regel nicht. Bei den genannten Programmen ist der Antrag vor Beginn zu stellen, und ein vorzeitiger Beginn kann die Förderung ausschließen. Wir stimmen den Terminplan auf die Fristen ab.

Wie lange dauert ein altersgerechter Umbau?

Ein barrierearmes Bad ist mit etwa zwei Wochen Bauzeit realistisch. Ein Umbau mit Türen, Böden, Elektro und Zugängen dauert je nach Umfang mehrere Wochen. Bauabschnitte sorgen dafür, dass Sie möglichst in Ihrer Wohnung bleiben können.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Arbeitskosten können als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits gefördert wurden. Behinderungsbedingte Umbaukosten lassen sich im Einzelfall als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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