Nach einem Wasserschaden ist die technische Trocknung der längste Abschnitt der Sanierung. Die Geräte verbrauchen dabei spürbar Strom – aber selten so viel, wie befürchtet, und fast nie auf Kosten dessen, in dessen Wohnung sie stehen. Entscheidend sind drei Dinge: den Verbrauch realistisch einschätzen, ihn sauber nachweisen und die Erstattung früh klären.
Hinweis: Alle Zahlen in diesem Beitrag sind Rechenorientierungen mit Stand Oktober 2026, keine Preise der SKZ. Was Ihre Geräte tatsächlich verbrauchen, steht im Trocknungsprotokoll und am Zwischenzähler.
Was Trocknungsgeräte verbrauchen
Der Stromverbrauch hängt vom Gerätetyp, von der Leistungsaufnahme und von der Laufzeit ab. Welches Gerät eingesetzt wird, bestimmt das betroffene Bauteil: Ein nasser Raum braucht andere Technik als eine durchfeuchtete Dämmschicht unter dem Estrich.
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Kondensationstrockner
Das Standardgerät für die Raumtrocknung: Luft wird angesaugt, an einem Kälteregister entfeuchtet und wieder abgegeben. Typische Leistungsaufnahme etwa 0,3 bis 1 Kilowatt, je nach Größe und Raumklima.
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Adsorptionstrockner
Arbeitet mit einem Trockenmittelrotor und auch bei niedrigen Temperaturen, etwa in kalten Kellern. Nimmt meist mehr Strom auf als ein Kondensationstrockner gleicher Größe, oft etwa 1 bis 1,5 Kilowatt.
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Verdichter für Dämmschicht- und Hohlraumtrocknung
Seitenkanalverdichter drücken oder saugen Luft durch die Dämmschicht unter dem Estrich oder durch Hohlräume. Sie laufen durchgehend und liegen typischerweise bei etwa 1 bis 2 Kilowatt.
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Ventilatoren und Luftbeweger
Unterstützen die Verdunstung an Oberflächen. Der Verbrauch ist gering, meist unter 0,2 Kilowatt, aber sie laufen ebenfalls rund um die Trocknungszeit mit.
Als Faustwert gilt: Ein einzelnes Gerät verbraucht bei durchgehendem Betrieb grob 7 bis 50 Kilowattstunden pro Tag. Die Spanne ist groß, weil ein kleiner Kondensationstrockner und ein Verdichter für die Dämmschichttrocknung wenig gemeinsam haben.
Rechenbeispiel: Stromkosten pro Tag und für die gesamte Trocknung
Die Formel ist einfach: Leistungsaufnahme in Kilowatt mal Laufzeit in Stunden ergibt Kilowattstunden; multipliziert mit dem Arbeitspreis Ihres Stromvertrags ergibt das die Kosten.
Beispiel für einen Kondensationstrockner mit 0,5 Kilowatt: 0,5 Kilowatt mal 24 Betriebsstunden sind 12 Kilowattstunden am Tag. Bei einem beispielhaften Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde sind das 4,80 Euro pro Tag. Ein Verdichter mit 1,5 Kilowatt kommt auf 36 Kilowattstunden und 14,40 Euro pro Tag. Laufen in einer Wohnung ein Trockner, ein Verdichter und ein Ventilator drei Wochen lang, liegen die Stromkosten in diesem Beispiel bei rund 400 Euro.
Die Laufzeit ist die größte Unbekannte. Häufig läuft eine Trocknung mehrere Wochen, bei Dämmschichten und massiven Bauteilen auch länger; das Ende bestimmt die Abschlussmessung. Wovon die Dauer abhängt, erklärt der Beitrag Trocknungsdauer nach einem Wasserschaden.
Wer zahlt die Stromkosten der Trocknung?
Versicherter Leitungswasserschaden
Die Stromkosten der Trocknungsgeräte sind Teil der Kosten für die Schadenbeseitigung. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden werden sie in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen – entweder direkt über die Rechnung des Fachbetriebs oder als Erstattung an den Versicherungsnehmer gegen Nachweis. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen; einen Überblick gibt der Beitrag Wasserschaden und Versicherung.
Mietwohnung
Die Geräte stehen in der Wohnung des Mieters und laufen über seinen Zähler. Zahlen muss er sie trotzdem nicht: Die Trocknung ist eine Erhaltungsmaßnahme des Vermieters, die Kosten gehören zu ihm beziehungsweise zu seiner Versicherung. Der Mieter notiert Zählerstände und verlangt die Erstattung – ein Vorschuss oder die direkte Abrechnung über den Fachbetrieb vermeidet, dass er in Vorleistung geht. Welche Pflichten beide Seiten sonst haben, steht im Beitrag Wasserschaden in der Mietwohnung.
Nicht versicherte Schäden und Neubau
Ohne Versicherungsschutz – etwa bei Baufeuchte im Neubau, bei Elementarschäden ohne Zusatzbaustein oder bei grob fahrlässig verursachten Schäden – trägt der Eigentümer die Stromkosten selbst. Dann lohnt es sich besonders, Gerätezahl und Laufzeit mit dem Fachbetrieb eng zu steuern.
Nachweis und Erstattung: so belegen Sie den Verbrauch
Versicherer erstatten, was nachvollziehbar belegt ist. Diese Unterlagen reichen in den meisten Fällen aus:
Ein geeichter Zwischenzähler ist der einfachste Weg: Er misst nur die Trocknungsgeräte, unabhängig vom übrigen Haushalt, und liefert eine Zahl, die niemand anzweifelt. Fachbetriebe stellen ihn beim Aufbau der Geräte mit.
Strom sparen, ohne die Trocknung zu gefährden
- Geräte durchgehend laufen lassen: Jede Pause verlängert die Trocknung, weil Feuchte aus dem Bauteil nachzieht.
- Fenster und Türen des Trocknungsbereichs geschlossen halten; offene Fenster holen feuchte Außenluft herein.
- Raumtemperatur moderat halten; Trockner arbeiten in warmer Luft effizienter als in kalter.
- Zwischenmessungen wahrnehmen: Sie zeigen, wann Geräte abgebaut oder reduziert werden können.
- Lärm ansprechen statt abschalten: Geräte lassen sich oft umstellen oder gegen leisere Modelle tauschen.
Die teuerste Trocknung ist die, die zu früh beendet wurde – wenn danach Schimmel oder ein zweiter Rückbau folgen.
Warum verbleibende Feuchte so riskant ist, erklärt der Beitrag Schimmel nach Wasserschaden.
Häufige Fragen zu Bautrocknern und Stromkosten
Wie viel Strom verbraucht ein Bautrockner pro Tag?
Grob 7 bis 50 Kilowattstunden pro Gerät und Tag bei durchgehendem Betrieb, abhängig von Gerätetyp und Leistungsaufnahme. Ein kleiner Kondensationstrockner liegt am unteren Ende, ein Verdichter für die Dämmschichttrocknung am oberen.
Was kostet ein Bautrockner pro Tag an Strom?
Bei einem beispielhaften Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde etwa 3 bis 20 Euro pro Gerät und Tag. Mehrere Geräte addieren sich; über drei Wochen kommen so schnell mehrere hundert Euro zusammen.
Wer zahlt die Stromkosten der Trocknungsgeräte?
Sie gehören zu den Kosten der Schadenbeseitigung. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt sie in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers; in der Mietwohnung sollte der Mieter sie nicht selbst tragen, sondern nachweisen und erstattet bekommen. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Darf ich die Geräte nachts oder tagsüber abschalten, um Strom zu sparen?
Nicht ohne Absprache mit dem Fachbetrieb. Jede Unterbrechung verlängert die Trocknung, weil Feuchte aus dem Bauteil nachzieht; am Ende kostet das mehr Strom und Zeit. Laute Geräte lassen sich oft umstellen oder gegen leisere tauschen.
Wie lange laufen Bautrockner nach einem Wasserschaden?
Häufig mehrere Wochen, bei Dämmschichten und massiven Bauteilen auch länger. Das Ende bestimmt die Abschlussmessung, nicht der Kalender.
Erstattet die Versicherung auch ohne Zwischenzähler?
Oft ja, wenn Gerätetyp, Laufzeit und ein plausibler Verbrauch aus dem Trocknungsprotokoll hervorgehen. Ein Zwischenzähler macht den Nachweis aber eindeutig und vermeidet Rückfragen.
Quellen und weiterführende Hinweise
Die Leistungsangaben der Geräte stammen aus den technischen Datenblättern gängiger Trocknungsgeräte; Verbrauch und Kosten sind daraus abgeleitete Rechenbeispiele. Zur Kostenübernahme durch Versicherer informiert der Gesamtverband der Versicherer; die Pflichten im Mietverhältnis regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 und 555a BGB). Stand: Oktober 2026.

